Informationen für Absolventinnen und Absolventen von DSD-Schulen
Hintergrundinformationen zum PASCH-Programm
Das PASCH-Programm (Schulen: Partner der Zukunft) ist eine im Februar 2008 ins Leben gerufene Initiative des Auswärtigen Amts mit dem Ziel, den Deutschunterricht weltweit in Mittelschulen einzuführen und weiterzuentwickeln. Es gibt vier ausführende PASCH-Organisationen:
- den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD),
- den pädagogischen Austauschdienst (PAD),
- die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
- sowie das Goethe-Institut (GI).
Unter dem Begriff PASCH-Schulen werden die von der ZfA betreuten DSD-Schulen und die durch das GI betreuten FIT-Schulen zusammengefasst.
Von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreute DSD-Schulen
ZfA-Fachberater/Koordinatoren für Deutsch in China
Die ZfA des Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) betreut im Auftrag des Auswärtigen Amtes und unter Mitwirkung der deutschen Bundesländer die schulische Arbeit im Ausland. Weltweit berät die ZfA rund 870 Sprachdiplomschulen. Hierbei handelt es sich um Schulen im jeweiligen nationalen Bildungssystem, an denen das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der deutschen Kultusministerkonferenz angeboten wird.
In China gibt es aktuell 43 DSD-Schulen (eine Übersicht finden Sie hier), an denen Deutsch als erste oder zweite Fremdsprache gelehrt wird. Diese werden von drei Programmkoordinatorinnen und -koordinatoren betreut.
An den DSD-Schulen wird eine Stufenprüfung für zwei Lerngruppen angeboten:
- DSD erste Stufe, kurz: DSD I: mittleres Lernniveau zur Stufe B1 (Prüfung findet jeweils im März statt. Prüfungstermin von ZfA weltweit einheitlich festgelegt.)
- DSD zweite Stufe, kurz: DSD II: oberes Lernniveau auf den Stufen B2 und C1 (meist legen Schüler in der 12. Klasse im Dezember die Prüfung ab. Prüfungstermin von ZfA weltweit einheitlich festgelegt.)
Die Absolventinnen und Absolventen der DSD-Schulen können sich aufgrund eines Abkommens mit der Kultusministerkonferenz (KMK) direkt für ein Hochschulstudium bzw. die Teilnahme an einem Studienkolleg in Deutschland bewerben.
- Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in Deutschland:
DSD II (B2-C1) + Bestehen der gaokao mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl (erworben ab Frühjahr 2019) - Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studienkolleg in Deutschland:
DSD I (B1) + Bestehen der gaokao mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl (erworben ab Frühjahr 2019)
Einzureichende Unterlagen
Für die Bewerbung an einer deutschen Universität bzw. Hochschule oder einem Studienkolleg müssen Absolventinnen und Absolventen von DSD-Schulen folgende Dokumente einreichen:
Direkter Zugang (für alle Fächer) zu allen Hochschulen
- Vorlage des Abschlusszeugnisses der Fremdsprachenmittelschule (12-jähriger Bildungsgang)
- Nachweis des Deutschen Sprachdiploms – Stufe II – der KMK
- Nachweis der erfolgreich absolvierten chinesischen Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl (erworben ab Frühjahr 2019). Die Bestätigung der Punktzahl erfolgt durch den DSD-Koordinator im Identitätsnachweis.
- Zusatzbestätigung des DSD-Koordinators als Identitätsnachweis
Bewerbungsfristen
Sommersemester 15. Januar, Wintersemester 15. Juli. Beachten Sie, dass einige Universitäten auch eigene Bewerbungsfristen festgelegt haben.
Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse) zu allen Hochschulen
- Vorlage des Abschlusszeugnisses der Fremdsprachenmittelschule (12-jähriger Bildungsgang)
- Nachweis des Deutschen Sprachdiploms – Stufe I – der KMK
- Nachweis der erfolgreich absolvierten chinesischen Hochschulaufnahmeprüfung (gaokao) mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 70% der Gesamt-Maximalpunktzahl (erworben ab Frühjahr 2019). Die Bestätigung der Punktzahl erfolgt durch den DSD-Koordinator im Identitätsnachweis.
- Zusatzbestätigung des DSD-Koordinators als Identitätsnachweis
Bewerbungsfrist
Beachten Sie bitte, dass die Bewerbungsfristen für Studienkollegs in der Regel früher als die der Universitäten sind.
Achtung
Bitte informieren Sie sich gründlich, inwiefern eine Bewerbung über die Hochschule oder eine direkte Bewerbung am Studienkolleg erfolgt.
Beachten Sie zudem, dass Sie in den meisten Fällen an einer in Deutschland veranstalteten Aufnahmeprüfung teilnehmen müssen. Die Tests der staatlichen Studienkollegs, die mit der ZfA eine Kooperation unterhalten, werden in China durchgeführt. Sie erhalten in jedem Fall eine Vorzulassung einer Universität oder Hochschule, mit der Sie nach dem Abschluss des Studienkollegs (Feststellungsprüfung) einen direkten Zugang zu dieser Hochschule erhalten. Nach erfolgreichem Absolvieren des Studienkollegs können Sie sich an jeder deutschen Universität/Hochschule bewerben.
Vom Goethe-Institut (GI) betreute FIT-Schulen
Seit 2008 betreut das Goethe-Institut sog. FIT-Schulen. Deutsch wird hier meist als zweite Fremdsprache unterrichtet. An Mittelschulen in den Klassenstufen 7, 8 und 9 sowie an Oberschulen in den Klassenstufen 10, 11 und 12. Teilnehmer absolvieren die Goethe-Prüfung „FIT“, wobei FIT1 dem Niveau A1 und FIT2 dem Nivea A2 entspricht.
In China betreut das Goethe-Institut insgesamt 82 Schulen (eine Liste finden Sie hier). Neben „normalen“ Mittelschulen und Fremdsprachenmittelschulen können auch Grundschulen und Berufsmittelschulen in das Portfolio aufgenommen werden.
Absolventen haben – anders als Absolventen der DSD-Schulen – keinen direkten Hochschulzugang, sondern müssen den normalen Weg über die Gaokao und ein Semester Wartezeit bei Aufnahme an einer 211-Uni bzw. drei Semester an einer normalen Universität gehen. Zudem ist die Teilnahme am TestDaf oder einer DSH-Prüfung notwendig.
Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie hier.