Informationen für Absolventen mit internationalen Schulabschlüssen
IB-Diploma, die nach den Bestimmungen der International Baccalaureate Organisation erworben wurden sowie der britische Schulabschluss A-Level, werden unter bestimmten Bedingungen als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt. Die jeweiligen Informationen können der Datenbank „anabin“ der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) entnommen werden und beziehen sich u.a. auf:
Ob sich Absolventen mit anderen internationalen Schulabschlüssen um ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben können und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in der Datenbank anabin unter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ – „Suchen“.
Informationen für Schüler von IB-Schulen
(Hochschulzugang ohne Gaokao auf der Grundlage eines internationalen Sekundarschulabschlusses)
Das International Baccalaureate Diploma ist ein international anerkannter Schulabschluss, der von der in Genf ansässigen privatwirtschaftlichen International Baccalaureate (IB)-Stiftung vergeben wird. Auch internationale Schulen in der VR China bieten diesen Abschluss an. Die erste IB-Schule in China wurde im Jahr 1991 akkreditiert. Derzeit gib es chinaweit über 149 Schulen, die das IB-Programm anbieten und von der Stiftung akkreditiert sind. Eine Liste der akkreditierten Schulen in China finden Sie unter www.ibo.org.
Ein IB-Diploma wird in Deutschland als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn die Bedingungen der „Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ erfüllt sind. Laut anabin besteht unter folgenden Voraussetzungen ein direkter Hochschulzugang in Deutschland:
Informationen für Schüler mit Schulabschluss A-Level
(Hochschulzugang ohne Gaokao auf der Grundlage eines A-Level-Schulabschlusses)
Beim A-Level handelt es sich um den Schulabschluss in England-Wales-Nordirland, der auch an chinesischen Mittelschulen und internationalen Schulen in der VR China angeboten wird.
Das General Certificate of Education (GCE) ist der englische Schulabschluss, der dem deutschen Fachabitur gleichzusetzen ist. Er kombiniert das sog. Ordinary Level (O Level) und das Advanced Level (A Level).
Der an chinesischen Mittelschulen angebotene A-Level-Abschluss wird in den letzten beiden Schuljahren absolviert, wobei jährlich Prüfungen abzulegen sind. Voraussetzung ist das International General Certificate of Secondary Education (IGCSE). Diese Abschlussprüfung für die Sekundarstufe I, die normalerweise nach zwei Jahren erfolgt, wird an chinesischen Schulen auf ein Jahr verkürzt, damit zusammen mit dem A-Level alle Prüfungen, also IGCSE und A-Level, innerhalb der letzten drei Schuljahre absolviert und abgeschlossen werden können.
Für den Zugang von Studienbewerben mit Sekundarschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich sowie ausländischen Studienbewerbern mit diesem Abschluss zum Studium an deutschen Hochschulen gelten bestimmte Grundvoraussetzungen sowie fachspezifische Voraussetzungen unter denen ein direkter, fachgebundener Hochschulzugang in Deutschland möglich ist.
1.
Für den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern mit Sekundarschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich: England, Wales und Nordirland zum Studium an deutschen Hochschulen gelten ab dem Wintersemester 2003/2004 folgende Bewertungsvorschläge:
Das Zeugnis
- General Certificate of Education – Advanced Level (GCE AL)
in Verbindung mit dem
- General Certificate of Education – Advanced Subsidiary Level (GCE AS)
oder in Verbindung mit dem
- Advanced International Certificate of Education (AICE)
oder in Verbindung mit
- Cambridge-PreU (siehe Ziffer 4)
eröffnet den direkten, fachgebundenen Hochschulzugang, sofern die Grundvoraussetzungen sowie die fachspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind:
2.
In den Fällen, in denen eine Beratung durch die zuständigen deutschen Stelle auf der Grundlage der bis dahin geltenden Bewertungsvorschläge erfolgt ist, wird im Rahmen des Vertrauensschutzes entschieden, ob eine Einstufung nach den Bewertungsvorschlägen Vereinigtes Königreich: England, Wales und Nordirland von 1997 in der Fassung von 2001 oder nach den Bewertungsvorschlägen Vereinigtes Königreich: England, Wales und Nordirland in der neuen Fassung günstiger ist.
3. Auswirkungen des verkürzten gymnasialen Bildungsganges (G8)
Dauer des Schulbesuchs: Im Regelfall wird bei der Bewertung von 12 aufsteigenden Schuljahren ausgegangen. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, gibt es folgende Alternativen:
a) Zur Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung ist das erfolgreiche Ablegen einer zusätzlichen Prüfung gemäß der „Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 in der jeweils geltenden Fassung) erforderlich. Die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung wird auch möglich durch ein erfolgreiches Hochschulstudium von mindestens einem Jahr in einem Land, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen.
b) Zur Anerkennung als unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung sind im Zeugnis der zuletzt besuchten deutschen Schule durchschnittlich „gute“ Leistungen nachzuweisen.
4. „Cambridge Pre-U“-Qualifikationen
a) Für den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern mit „Cambridge Pre-U“-Qualifikationen zum Studium an deutschen Hochschulen gelten die Grundvoraussetzungen (siehe Ziffer 1.1) und die fachspezifischen Anforderungen für einzelne Studienbereiche (siehe Ziffer 1.2) der Bewertungsvorschläge Vereinigtes Königreich: England-Wales-Nordirland unverändert.
b) Dabei werden ein „Cambridge Pre-U Principle Subject” einem GCE Advanced Level” und ein „Cambridge Pre-U Short Course” einem „GCE Advanced Subsidiary Level” gleichgestellt.
c) Das „Cambridge Pre-U“-Fach „Global Perspectives and Independent Research“ kann einen GCE Advanced Subsidiary Level ersetzen, wenn ein „Cambridge Pre-U Diploma“ nachgewiesen wird und die Grundvoraussetzungen sowie die fachspezifischen Anforderungen bereits durch die übrigen Fächer erfüllt sind.
Quelle dieser Informationen ist die von der Zentralen Stelle für Ausländisches Bildungswesen betreuten Datenbank anabin.